| Gegenstand | bilden der Handel mit Gummi und Gummierzeugnissen, der Handel mit Anlagen und Maschinen sowie der Handel mit Schrotten jeglicher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen, ihn fördern oder dazu geeignet erscheinen. |