| Gegenstand | Die Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen im betrieblichen Funktionsbereich Finanzen. Gegenstand des Unternehmens ist zudem die Verwaltung und die Anlage des eigenen Vermögens auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. |