Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafter können Geschäftsführern auch die Befugnis zur Einzelvertretung erteilen. Außerdem können sie Geschäftsführer ermächtigen, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Herstellen von oder der Handel mit pharmazeutischen Wirkstoffen sowie mit Arzneimitteln und Waren aller Art, insbesondere mit pharmazeutischen, chemischen und biologischen Erzeugnissen sowie mit medizinischen Produkten und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.