| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafter können Geschäftsführern auch die Befugnis zur Einzelvertretung erteilen. Außerdem können sie Geschäftsführer ermächtigen, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |