Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung und Bebauung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ihre Nutzung für gewerbliche und sonstige Zwecke sowie deren Vermarktung und Verwaltung, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der kaufmännischen Verwaltung, insbesondere die Übernahme von Hausverwaltungen, Verwaltungen nach dem WEG sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Geschäftszweck dienlich sind. Geschäfte, die einer Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung unterliegen, sind ausgeschlossen.