| Gegenstand | ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, sich an solchen beteiligen sowie deren Vertretung übernehmen |