Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistungen für Dritte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erbringung und Beratung von Managementleistung aller Art für die Tochterunternehmen.
Der Gesellschaft ist gestattet, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Unternehmen zu kaufen, sowie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können.