Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, die Nutzung, das Halten und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Durchführung der eigenen Vermögensverwaltung.