| Gegenstand | ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie Gründung, Erwerb, Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie deren strategische Steuerung. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetz (KAGB) bedürfen, werden nicht vorgenommen. |