| Gegenstand | - Der Erwerb, das Halten von Immobilien und Fruchtziehung aus Immobilien, ferner der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens,
- die schlüssel- und/oder bezugsfertige Errichtung von wohnwirtschaftlich und/oder gewerblich genutzten Gebäuden ohne eigene handwerkliche Tätigkeit, die Vorbereitung und die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnungen, unter anderem auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,
- Handel mit beweglichen Waren aller Art, insbesondere Lebensmitteln, Gastroausstattung, Haushaltswaren, Baustoffen, Baumaschinen, Musikinstrumenten, landwirtschaftlichen Rohstoffen, Futtermitteln, Kunsthandwerk, Eisenwaren, Sanitär- und Heizungsmaterial, Kfz-Zubehör, Textilwaren, Toilettenartikel, Spielwaren, Beleuchtungsartikel, Telekommunikationsartikel, Computer, Fernseher, Papierprodukte, Holzartikel, Lederwaren, Schreibwaren, Unterhaltungselektronik, Gartengerätschaften und Möbeln soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. |