Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Ziele und Zwecke der Gesell-schaft sollen insbesondere erreicht werden durch Aufbau und Betrieb von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, durch Schaffung von Arbeits- und Beschäftigungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene, auch im Rahmen der Jugendgerichtshilfe, durch Schaffung von Angeboten im Rah-men der Umgangsbegleitung, durch sozialpädagogische Betreuung von straf-fällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen.