| Gegenstand | Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Ziele und Zwecke der Gesell-schaft sollen insbesondere erreicht werden durch Aufbau und Betrieb von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, durch Schaffung von Arbeits- und Beschäftigungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene, auch im Rahmen der Jugendgerichtshilfe, durch Schaffung von Angeboten im Rah-men der Umgangsbegleitung, durch sozialpädagogische Betreuung von straf-fällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. |