| Gegenstand | Erwerb, Halten und Verwalten eigenen Vermögens insbesondere die Beteiligungen an anderen Unternehmen, auch als Holdinggesellschaft (Halten einer Beteiligung an anderen Unternehmen im Sinne einer Leitungsfunktion (Konzernstruktur), jeweils nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen) sowie der Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin bei Handelsgesellschaften, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der Handelsgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes. |