| Gegenstand | (a) die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Investitionen in Finanz-, Rohstoff- und Kapitalmarktinstrumente und Immobilien,
(b) Dienstleistungen im Bereich Finanzmarkt,
(c) die erlaubnisfreie Unternehmensberatung sowie
(d) die Durchführung von Events,
erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 6 Kreditwesengesetz sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |