Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung der Funktion einer Finanzholding durch Erwerb, Gründung und Beteiligung an gewerblichen Unternehmen aller Art im In- und Ausland. Insbesondere bestimmt und koordiniert die Gesellschaft die Geschäftspolitik und -planung der verbundenen Unternehmen und kann die zentrale Geschäftsführung übernehmen. Die Gesellschaft kann entgeltlich administrative, kaufmännische und technische Dienstleistungen an verbundene Unternehmen und Dritte erbringen. Ferner sind Gegenstand der Erwerb und Verwaltung von Patenten, Wirtschaftsgütern, Vermögensgegenständen, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten.