Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Gründung und die Verwaltung von Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, sowie Produkt- und Softwareberatung und Softwareentwicklung.