| Gegenstand | 1.)
Gegenstand des Unternehmens sind buchhalterische und lohnbuchhalterische Tätigkeiten, rechtliche Beratungen, Beratungen zu Gründungsmodalitäten, Bearbeitung steuerrechtlicher Vorarbeiten, Buchführung und Unternehmensverwaltung.
2.)
Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind. |