| Gegenstand | Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes oder eigenen Kapitalvermögens, Betreuung von Wohnungsbauten, Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und/oder Eigentumswohnungen im Sinn des Wohnungseigentumsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung , soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. |