| Gegenstand | Förderung des Naturschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, sowie des Umwelt- und Klimaschutzes.
Durchführung von Maßnahmen, die dazu dienen, Waldflächen, Wälder, Naturgebiete und sonstige Naturlandschaften zu schützen und zu erhalten, die natürliche Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen) zu schützen, erhalten oder widerherzustellen und Schäden, Zerstörungen und Verschmutzungen an und von Natur, Umwelt und Klima zu beheben, auszugleichen oder zu beseitigen.
Aufforstung von Flächen und die Pflege von Flächen und Waldbeständen unter Naturschutz-, Klimaschutz-, und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Dazu wird die Gesellschaft Aufforstungsprojekte unterstützen sowie Maßnahmen und Initiativen fördern, die dazu geeignet sind, Waldflächen (wieder) aufzuforsten sowie die Rodung von Waldflächen zu vermeiden.
Durchführung und Unterstützung von Projekten und Initiativen im Bereich des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie betreffend den sparsamen Umgang sowie die Wiederverwertung von Ressourcen. |