| Gegenstand | Der Erwerb, die Nutzung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden, deren Veräußerung, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland; Ausführung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Betreuung des eigenen Grundbesitzes; Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens mit Ausnahme von Geschäften, die eine Genehmigung nach § 34 c GewO oder einer sonstigen von einem Gesetz oder einer Verordnung geforderten Genehmigung bedürfen. |