| Gegenstand | Betreuung, Entwicklung, Vermietung und Vermarktung von Grundstücken und Gebäuden und deren Infrastruktur, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechte, nicht für Dritte, und jeweils soweit dazu keine besondere Erlaubnis, z.B. nach § 34c GewO, erforderlich ist, sowie der Betrieb von Anschlussbahnen und nichtöffentlicher Eisenbahninfrastruktur. |