| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Immobilienprojekten, das Objektmanagement für Immobilien, ferner der Erwerb von Immobilien sowie die Vermarktung und Verwertung eigenen Grundbesitzes. Geschäfte, die als Bauträgertätigkeit einer Erlaubnis nach § 34c GewO bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |