Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
der Anbau, Vermehrung und Kultivierung von Marktfrüchten, Gemüse, Getreide sowie Saatgut; die Haltung, Zucht und Mast von Nutz- und Schlachtvieh; die Erzeugung von Milch; die Erzeugung von organischen Düngerstoffen