Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Erwerb, Besitz und Vermietung von Immobilien und sonstigem eigenem Vermögen
2. Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geiegnet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen
3. Gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland unter gleicher oder anderer Firma errichten sowie alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern