| Gegenstand | 1. Erwerb, Besitz und Vermietung von Immobilien und sonstigem eigenem Vermögen
2. Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geiegnet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen
3. Gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland unter gleicher oder anderer Firma errichten sowie alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern |