Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Beherberungsstätten (Hotel, Pension, Ferienzimmer bzw. Ferienwohnungen), Betrieb von Gaststätten, Veranstaltungsservice und Catering, Verleih und Vermietung.