Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bestandsaufnahme und Digitalisierung von privaten Sammlungen im bundesweiten Raum, insbesondere von Druckerzeugnissen aller Art sowie die Veröffentlichung und Betreuung von Online Datenbanken mit privaten Sammlungen von Druckerzeugnissen; das Erfassen und Speichern von Informationen in digitaler Form anstelle von Papier.