| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich eigener Beteiligungen, ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen und deren Vertretung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Ferner Dienst- und Werkleistungen für Dritte, insbesondere für Beteiligungsgesellschaften, im Zusammenhang mit der Projektierung bzw. Entwicklung und Bebauung von bebauten und unbebauten Grundstücken einschließlich deren Verwertung durch Vermietung, Verwaltung und Verkauf. Handwerkliche Arbeiten werden ausschließlich von autorisierten Subunternehmern ausgeführt. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen sind nicht Gegenstand des Unternehmens. |