| Gegenstand | Import und Export von Waren aller Art, insbesondere von Kleidung, Schuhen und Hüten, Haushaltsprodukten sowie Geschäftsinvestitionen in diesem Bereich und Beratung. Der Import und Export von Waren, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann alle Art von nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten durchführen, die dem Gesellschaftszweck nahestehen und dienlich sind. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche und branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen sowie persönlich haftende Gesellschafterin von Personengesellschaften werden. |