| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Entwicklung, Verpachtung und Vermietung von Immobilien. Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen und ihren Betrieb ganz oder teilweise Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, überlassen. Handwerkliche Tätigkeiten werden nicht ausgeübt |