| Gegenstand | ist die Beratung bei Hard- und Softwareauswahl von Computern, die Schulung im Bereich der Hard- und Software, die Installation und der Support von Computern und Computer-Netzwerken, sowie die Entwicklung individueller, als auch generell einsetzbarer Software und die Unternehmensberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. sie darf Zweigniederlassungen errichten |