Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausübung der Funktionen: Generalübernehmer, Generalunternehmer, Bauunternehmer, Generalplaner und Vertrieb (ohne § 34c Gewerbeordnung). Die Gesellschaft übernimmt insbesondere alle Regieaufgaben bei der Errichtung von Gewerbebauten, Anlagentechnik, Industriebauten, Anlagen und Wohnbau.