| Gegenstand | Der Erwerb von Grundbesitz, insbesondere des Grundstücks Strandstraße 1 in Großräschen - und dessen Entwicklung, Vermietung und Verwaltung sowie die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Geschäfte im Sinne von § 34c GewO durchzuführen oder sonstige Geschäfte, die der Handwerksordnung unterliegen oder einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen, vorzunehmen. |