| Gegenstand | Die Entwicklung, die Errichtung, der Erwerb, die Veräußerung, der Betrieb und die Verwaltung von Solarparks nebst zugehöriger Infrastruktur sowie die Vermarktung des erzeugten Stroms. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit die erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt. |