| Gegenstand | Zweck des Unternehmens ist das Halten von Vermögenswerten, Firmenanteilen an verbundenen Unternehmen sowie Beratungsleistungen; ausgenommen Steuer- und Rechtsberatung.
Die Gesellschaft soll berechtigt sein, Unternehmen jeder Art zu errichten, zu erwerben, zu pachten oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, sowie sie zur Erreichung des Geschäftszwecks als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. |