| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von eigenen Wertpapieren, eigenen Finanzanlagen, eigenen Immobilien und eigenen Beteiligungen.
Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Vermögensbeteiligungen. Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, der Wirtschaftsberatung und der Beratung durch Wirtschaftsprüfer sowie solcher Geschäfte, deren Vornahme einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf. |