| Gegenstand | · die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
· die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes,
· die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke,
· die Förderung von Wissenschaft und Forschung,
· die Förderung von Kunst und Kultur,
· die Förderung der Kleingärtnerei und
· die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung. |