| Gegenstand | Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insb.
Immobilien.
Dazu gehören:
a) der Erwerb, der Verkauf und die Vermietung
von Grundstücken, Gebäuden und
grundstücksgleichen Rechten für eigene
Rechnung
b) die Entwicklung von Immobilienprojekten
(Neubau, Umnutzung und Modernisierung)
für eigene Rechnung
c) die Beratung von Immobilieneigentümern
und -investoren insbesondere bei
Bestandsanalysen, Ideenfindung,
Konzeption, Umsetzung, Finanzierung,
Vermietung und Verkauf
d) die Vermittlung von Grundstücken,
grundstücksgleichen Rechten und Mietern.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller
Handlungen berechtigt, die geeignet
erscheinen, die vorstehend beschriebenen
Tätigkeiten zu fördern.
Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehören
auch die Verwaltung, der Erwerb und die
Veräußerung von Wertpapieren, Finanzanlagen und Beteiligungen.
Ferner ist gegebenenfalls Gegenstand des Unternehmens die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. |