| Gegenstand | die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen.
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögensbeteiligungen sowiedie Tätigkeit als geschäftsleitende Holding.
Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater sowie jedweder Tätigkeit, die einer öffentlichrechtlichen Genehmigung bedarf. |