| Gegenstand | Die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehört auch die Verwaltung von Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen. Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögensbeteiligungen sowie gegebenenfalls die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding.
Ausgenommen sind die Durchführung von Bankgeschäften, die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Rechts- und Steuerberater sowie jedwede Tätigkeit, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung bedarf. |