Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermessung von Grundstücken und anderen Teilen der Erdoberfläche bzw. unbeweglichen und spezifisch beweglichen Sachen, deren Aufbereitung, Dokumentierung, Auswertung und Bauprojektierung.