| Gegenstand | Erwerb, die Verwaltung, das Halten sowie die Veräußerung von Immobilien (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, die Beteiligung an Immobiliengesellschaften (zusammen mit Immobilien nachstehend "Immobilien-Investments")) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung an Dritte. Eine Tätigkeit gemäß § 34 Gewerbeordnung soll ausgeschlossen sein. |