Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung, das Halten sowie die Veräußerung von Immobilien (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, die Beteiligung an Immobiliengesellschaften (zusammen mit Immobilien nachstehend "Immobilien-Investments")) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung an Dritte. Eine Tätigkeit gemäß § 34 Gewerbeordnung soll ausgeschlossen sein.