Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Entwicklung und Herstellung, der An- und Verkauf, die Vermittlung, die An- und Vermietung sowie der Betrieb von technischen Anlagen zur Trinkwasserveredelung