| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist: der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt. |