Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien. Dazu gehören: der Erwerb, der Verkauf und die Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten für eigene Rechnung; die Entwicklung von Immobilienprojekten (Neubau, Umnutzung und Modernisierung) für eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, die vorstehend beschriebenen Tätigkeiten zu fördern. Zur Verwaltung eigenen Vermögens gehören auch die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Wertpapieren, Finanzanlagen, Immobilien und Beteiligungen. Ferner ist gegebenenfalls Gegenstand des Unternehmens die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding.