| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er einziger Geschäftsführer ist oder wenn er durch Gesellschafterbeschluss zur Einzelvertretung ermächtigt ist. Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. |