Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, zu welchem Zweck die Gesellschaft Tochtergesellschaften gründen, Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen erwerben, insbesondere an Objekt- bzw. Objektgesellschaften, die persönliche Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie bei Immobilienbeteiligungsgesellschaften, die den Erwerb von Grundstücken, die Beteiligung, die Teilung von Grundstücken sowie den Verkauf unter Ausschluss von Finanz- und Maklertätigkeiten zum Gegenstand haben, übernehmen sowie ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen ausüben kann.