| Gegenstand | a) Der Erwerb und die Veräußerung sowie das Halten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte,
b) das Management der unter a) aufgeführten Unternehmen,
c) die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen für das Management der Beteiligungsunternehmen, verbundene Unternehmen (im Sinne von § 15 AktG) und Dritte. |