Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Gründung von und die Beteiligung an Gesellschaften im In- und Ausland, insbesondere auch (an) solche(n), die keinen ähnlichen Unternehmensgegenstand haben, die Veräußerung von gehaltenen Gesellschaftsanteilen, das Erbringung von Beratungsdienstleistungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich im Bereich Immobilien, die Planung und Durchführung von Projekten, insbesondere, aber nicht ausschließlich im Bereich Immobilien, und der damit im Zusammenhang stehende Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art sowie der Erwerb, die Verwertung und Veräußerung von Grundstücken und Immobilien.