Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen auf eigene Rechnung, die Übernahme der persönlichen Haftung der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.