| Gegenstand | Erwerb, der Besitz, das Halten und Verwalten eigenen Grundbesitzes (womit Grundstücke, Miteigentumsanteile und grundstücksgleiche Rechte, aber auch Wohnungs- und Teileigentum oder Erbbaurechte gemeint sind) und Vermögens und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit keine Genehmigungspflicht nach § 34 c GewO besteht |