Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Gegenstand des Unternehmens sind nicht Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.