Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Vermittlung aller Art - ausgenommen solche, die einer Erlaubnis, Genehmigung oder Anerkennung bedürfen, insbesondere Bauausführungen, Sachwerte wie Edelmetalle, Immobilienprodukte und Kapitalkonzeptlösungen, An- und Verkauf von KFZ